Ökumenischer Rückschlag
oder Impuls?
- Eine Stellungnahme zum Abschlußbericht
der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK
von Anastasios Kallis
1. Lästiger Störenfried
- die Orthodoxen
Schon die Einberufung einer "Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit
im ÖRK" legt die Vermutung nahe, dass die Orthodoxen der Störenfried
in der Genfer Ökumene sind. Diesen Eindruck bekräftigt auch die massive
Kritik an der Struktur, Arbeitsweise und Thematik des ÖRK, die zuletzt
im Vorfeld der VIII. Vollversammlung des ÖRK in Harare/Simbabwe im Dezember
1998 auf den interorthodoxen Tagungen in Thessaloniki und - unter Teilnahme
der orientalisch-orthodoxen Delegierten - in Damaskus dezidiert formuliert wurde.
Nachdem die in Harare beschlossene paritätisch zusammengesetzte 60-köpfige
Sonderkommission aus Vertreterinnen und Vertretern der östlich- und orientalisch-orthodoxen
Kirchen sowie anderer Mitgliedskirchen des ÖRK das Ergebnis ihrer dreijährigen
Arbeit in konkreten Empfehlungen vorgelegt hat, die der ÖRK-Zentralausschuss
am 2. September 2002 angenommen und gebilligt hat, werden nun die Karten in
Genf neu gemischt.
Dieser einmalige Vorgang in der Geschichte des ÖRK, der, wie der Generalsekretär
des ÖRK, Konrad Raiser, bemerkte, "die orthodoxen Mitgliedskirchen
in seiner fünfzigjährigen Geschichte noch nie so ernst genommen hat
wie mit diesem Beschluss" (Abschlussbericht § 3), fand bei evangelischen
Ökumenikern ein dissonantes Echo. Während die einen, wie der frühere
Auslandsbischof der EKD und Moderator des Zentralausschusses des ÖRK, Heinz
Joachim Held, von einer "heilsamen Provokation" der orthodoxen Kirchen
spricht, die in einem "bemerkenswerten Dokument" zu einer "historischen
Chance" gestaltet ist (epd-Dokumentation 50/2002, 31f.), sehen andere,
wie der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau,
Peter Steinacker, den ÖRK einen "zahnlosen Tiger" werden, der
sich einem Diktat der orthodoxen Kirchen gebeugt hat, die in seinen Augen einen
"theologisch versteinerten Eindruck" machen (epd, 10.01.03).
Diese überhebliche Einstellung, gepaart mit einer misstrauischen ekklesiologischen
Unsicherheit, ist der Grund dafür, dass in früheren Zeiten, in denen
die orthodoxen Kirchen in ihrer Mehrheit unter der Diktatur antireligiöser
Regime lebten, die Anliegen der Orthodoxen nicht ernst genommen wurden. So versuchten
das Ökumenische Patriarchat und die Kirchen von Zypern und Griechenland,
die auch Gründungsmitglieder des ÖRK sind, als ekklesiologisch-taktisch
wichtige, aber in der Arbeit und Strategie des ÖRK störende Minderheit
in Sondererklärungen sich Gehör zu verschaffen. Zwar verstärkte
sich die Präsenz der Orthodoxen nach der Entschärfung des Kalten Krieges,
als 1961 auf der III. Vollversammlung des ÖRK in Neu-Delhi orthodoxe Kirchen
aus sozialistisch regierten Ländern - die Patriarchate von Moskau, Rumänien,
Bulgarien und die Kirche von Polen - sowie die Patriarchate von Alexandreia
und Jerusalem dem ÖRK beitraten und ihnen 1962 die Kirche von Georgien,
1965 das Patriarchat von Serbien, 1966 die Kirche der Tschechoslowakei und 1973
die Kirche von Japan folgten, doch dies konnte das Gewicht der Orthodoxie nicht
zur Geltung bringen, da ihr Großteil in seiner Sklaverei dankbar für
die Chance der Gewinnung von Bundesgenossen in der freien Welt war, die ihrerseits
ihre Stärke gerne einsetzten.
2. Die Zeichen der Zeit
Die politische Wende von 1989/90 in Osteuropa stellte die orthodoxe Kirche vor
eine neue Herausforderung, die sowohl innerorthodoxe wie auch ökumenische
Implikationen hat. Im Zuge der gewonnenen Freiheit haben viele orthodoxe Kirchen
eine lange nicht gekannte Möglichkeit freier Entfaltung und Gestaltung
ihres Lebens und Wirkens in der Welt erhalten, andererseits einen inneren Selbstfindungs-
und Konsolidierungsprozess angetreten, der bisweilen die Form einer pastoralen
Zerreißprobe annimmt. In diesem Kontext lässt sich z. B. die Paradoxie
verstehen, dass die Georgische Orthodoxe Kirche, die sich zum ökumenischen
Dialog bekennt, den ÖRK und die KEK verlassen musste. Es lag also in der
Logik dieser komplexen Entwicklung, dass die orthodoxen Kirchen nicht wie bisher
in einem in ihren Augen und vor allem Empfinden protestantisch dominierten Rat
mitarbeiten würden.
Die negativen Reaktionen auf den Abschlußbericht der Sonderkommission
- meines Wissens am heftigsten in Deutschland - zeigen, dass die Zeichen der
neuen Zeit nicht allenthalben wahrgenommen worden sind bzw. dass man die orthodoxen
Kirchen als Dialogpartner nach wie vor nicht ernst nehmen will, vielleicht in
der irrigen Vorstellung, sie nach evangelischem Muster dialogweich zu klopfen.
Sonst lassen sich manche Reaktionen und Stellungnahmen nicht erklären,
jedenfalls nicht aufgrund des Studiums des Textes, den die Sonderkommission
erarbeitet hat. Welche Ökumene meint z. B. Fritz Erich Anhelm, wenn er
fragt: "Sind die orthodoxen Kirchen, die diesen Kompromiss betrieben, in
der Genfer Ökumene wirklich angekommen? Haben sie sich ihr gar geöffnet?
" (epd-Dokumentation 50/2002, 5).
3. Ekklesiologische
Inventur
In einer realistischen Analyse der Zusammensetzung des ÖRK hebt die Sonderkommission
auf einen gravierenden Unterschied in der Ekklesiologie zwischen der orthodoxen
Kirche und den Kirchen der Reformation ab, der auch im Hinblick auf das Verständnis
der sichtbaren Einheit der Kirchen, das Ziel des ökumenischen Zusammenwirkens,
relevant ist. Die Kritik an dieser Differenzierung übersieht, dass die
Sonderkommission nicht ein zweigliedriges ekklesiologisches Prinzip aufstellt,
sondern darauf hinweist, "dass es zwei grundlegende Ausdrucksformen ekklesiologischen
Selbstverständnisses gibt, nämlich das jener Kirchen (wie der orthodoxen),
die sich mit der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche identifizieren,
und das der anderen Kirchen, die sich als Teil der einen, heiligen, katholischen
und apostolischen Kirche verstehen" (§ 15). Der dogmatische Anspruch
der orthodoxen Ekklesiologie, der in den Augen evangelischer Theologen als eine
diskriminierende Anmaßung erscheint, war doch zu keiner Zeit weder bei
Orthodoxen noch Protestanten ein Hindernisgrund für die Mitgliedschaft
der orthodoxen Kirchen im ÖRK. Um jedes Missverständnis auszuräumen,
hat der Zentralausschuss des ÖRK in Toronto 1950 in einer grundlegenden
ekklesiologischen Erklärung bestätigt, dass der ÖRK-Beitritt
weder eine Veränderung der eigenen Ekklesiologie noch eine automatische
Anerkennung der anderen Mitgliedskirchen als gleichwertige Verwirklichung der
einen Kirche Christi impliziert.
Die Bedenken gegen eine ekklesiologische Klarstellung über ein halbes Jahrhundert
nach der Toronto-Erklärung, die eine Grundvoraussetzung für die Mitgliedschaft
der orthodoxen Kirchen im ÖRK darstellt, können nicht anders verstanden
werden, als dass man gemeinsame Grundpositionen, die Anliegen der orthodoxen
Kirche Rechnung tragen, nicht ernst nimmt.
Dieser wiederholt reklamierte Eindruck der Orthodoxen ist offensichtlich nicht
aus der Luft gegriffen, wie es z. B. auch das vom "Plädoyer für
eine ökumenische Zukunft" initiierte "Memorandum zur ökumenischen
Lage - ein Ratschlag aus Deutschland" demonstriert, in dem namhafte evangelische
Ökumenikerinnen und Ökumeniker unter Missachtung der erweiterten Basisformel
von Neu-Delhi (1961) in offensichtlicher Anlehnung an die Confessio Augustana
(Art. 7-8) in ihren ekklesiologischen Einwänden von einer christomonistisch
orientierten Ekklesiologie ausgehen (epd-Dokumentation 50/2002, 20f.). Ihnen
ist bewusst die ursprüngliche Basis, in der die evangelischen Grundkategorien
von "solus Christus" und "sola scriptura" dominieren: "Der
ÖRK ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß
der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen
trachten, wozu sie berufen sind." Die ekklesiologische Dimension der vor
allem auf massiven Druck der Orthodoxen erfolgten doxologisch-trinitarischen
Hinzufügung "zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen
Geistes" wird kaum zur Kenntnis genommen. Zwar hat die Veränderung
der christologischen Basis weder "die Büchse der Pandora" geöffnet,
wie der amerikanische Bischof Sherill im Verlauf der Sitzung des Zentralausschusses
in New Haven (1957) befürchtete (Minutes and Reports 1957, 67), noch wurde
schon die Debatte darüber zu einem "absolute(n) Desaster", wie
der Erzbischof von Canterbury, Fisher, warnte (ebd. 68), doch das doxologisch
zur Geltung gebrachte Anliegen der orthodoxen Kirchen, für die, reflektierend
auf ihre konfessionelle Bezeichnung, der Begriff doxa (Meinung, Glaube, Ehre,
Lobpreisung) einen tiefen theologischen Sinn besitzt, hat offensichtlich nicht
allerorts die angestrebte ekklesiologische Umorientierung bewirkt.
Es ist an der Zeit, sich nach der Verwandtschaft zu fragen, d. h. unsere ekklesiologische
Identität in Beziehung zum Dialogpartner zu bestimmen. Dazu fordert die
in § 16 des Abschlussberichtes gestellte Doppelfrage die Kirchen auf: "An
die Orthodoxen: Gibt es in der orthodoxen Ekklesiologie Raum für andere
Kirchen? Wie könnten dieser Raum und seine Grenzen beschrieben werden?
" An die Kirchen der Reformation: "Wie versteht, bewahrt und bringt
Ihre Kirche ihre Zugehörigkeit zu der einen heiligen, katholischen und
apostolischen Kirche zum Ausdruck?"
Abgesehen von privaten, oft einfältigen Qualifikationen der vielfältigen
Heterodoxie durch orthodoxe Theologen und Bischöfe, gibt es darüber
keine verbindliche Antwort der orthodoxen Kirche, die zwar in ihrem ekklesiologischen
Integritätsbewusstsein Rom nicht nachsteht, doch im Unterschied zu ihm
ein Bild von der ekklesialen Qualität der nichtorthodoxen Kirchen und Konfessionen
aus dem ökumenischen Prozess gewinnen will. Diese Einstellung ist im Vorlagetext
der III. Vorkonziliaren Panorthodoxen Konferenz vom November 1986 für das
Panorthodoxe Konzil über die "Beziehungen der orthodoxen Kirche zu
der übrigen christlichen Welt" klar formuliert: "Die orthodoxe
Kirche als die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche ist sich ihrer
Verantwortung für die Einheit der christlichen Welt voll bewusst. Sie erkennt
die faktische Existenz aller christlichen Kirchen und Konfessionen an und glaubt
zugleich, dass ihre Beziehungen zu diesen auf der Grundlage einer möglichst
baldigen und objektiven von diesen Kirchen vorzunehmenden Klärung der gesamten
ekklesiologischen Frage beruhen müssen und insbesondere auf ihrer umfassenden
Lehre über die Sakramente, die Gnade, das Priestertum und die apostolische
Sukzession. Die bilateralen theologischen Dialoge, die heute von der orthodoxen
Kirche geführt werden, sind Ausdruck dieses Bewusstseins" (Episkepsis
369/1986, 9). Daher "tut es" Bischöfin Margot Käßmann
umsonst "weh, wenn nach 75 Jahren Arbeit der Kommission für Glauben
und Kirchenverfassung ... weiterhin gesagt wird, die aus der Reformation hervorgegangenen
Kirchen seien keine Kirchen, ihre Taufe sei nicht anzuerkennen, sie blieben
letzten Endes Häretiker ... " (Interview, in: VELK Informationen 103/2002,
13). Sie muss auch nicht "von den Kirchen der Orthodoxie ... erwarten,
dass sie sagen, warum sie mit Gemeinschaften zusammenarbeiten wollen, die sie
nicht als Kirchen anerkennen" (ebd. 14; vgl. auch epd-Dokumentation 50/2002,
47).
Genauso überflüssig ist auch ihre Frage: "Dürfen Frauen
segnen? " (ebd. 26). Speziell zur Frage "Leitung durch Frauen"
erklärt die Sonderkommission: "Bei interkonfessionellen gemeinsamen
Andachten ist es durch die Verteilung der Leitungsaufgaben und die gleichberechtigte
Beteiligung jedem Teilnehmenden - egal, ob Mann oder Frau, Geistlicher oder
Laie - möglich, jede Aufgabe zu übernehmen" (Anhang A, §
30). Einen Grund zu protestieren hätten eigentlich die Orthodoxen, die
die Frauenordination ablehnen, denn es wird von ihnen erwartet, die Frauenordination
in anderen Kirchen zu respektieren, wenn empfohlen wird, zu "vermeiden,
in der Frage der Frauenordination auf Konfrontationskurs zu gehen, indem sie
voraussetzen, dass die gegenwärtige Praxis einer bestimmten Kirche die
einzig mögliche christliche Position in dieser Frage darstellt" (ebd.).
Diese Empfehlung ist an beide Seiten gerichtet. Bischöfin Käßmann
hält sich nicht an den Text des Abschlußberichtes, sondern an ihre
Genfer Erfahrungen, wenn sie berichtet: "Im Ökumenischen Rat wurde
auch gesagt, dass Frauenordination Blasphemie sei" (epd-Dokumentation 50/2002,
46). In der Hinsicht müsste sie eigentlich Kummer gewöhnt und erhaben
sein, denn gerade in Deutschland hat sie ähnliche und drastischere Äußerungen
gehört, die sich auf die bekannte kanonische Bestimmung der römisch-katholischen
Kirche stützen: "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein
getaufter Mann" (can. 1024 des CIC/1983). Dieser "Protestantismus"
lässt sich weder durch den Abschlußbericht der Sonderkommission,
der Gegenstand des Interviews und ihres Redebeitrags auf der 7. Tagung der 9.
Synode der EKD am 05.11.2002 war, noch durch verbindliche Erklärungen der
orthodoxen Kirche begründen.
4. Ekklesial-ethische
Programmatik
In diesem ekklesiologischen Nachholbedarf liegt m. E. auch der Grund der Problematik
des Dissenses bei der Beurteilung von sozialen und ethischen Fragen, deren autonome
Dominanz eine Gewichtsverlagerung der Arbeit des ÖRK zu Lasten seiner ursprünglichen
Zielsetzung bedeutet. Themenwahl und Vorgehensweise erscheinen nicht nur vielen
Orthodoxen, sondern auch anderen konservativen Gruppen als Anliegen einer bestimmten
theologischen Richtung, die als "links-protestantisch" bezeichnet
wird. Die unterschiedliche Gewichtung und Beurteilung der Balance zwischen der
vertikalen und der horizontalen Dimension christlichen Engagements für
soziale und ethische Anliegen gehen allerdings nicht nur auf unterschiedliche
Kirchenverständnisse zurück, sondern auch auf pauschale Vorstellungen
über die ekklesiale Identität des ökumenischen Partners: Die
Protestanten interessierten sich ausschließlich für die Dinge der
Welt, während die Orthodoxen sie in ihrem Aufstieg zu Gott sich selbst
überließen. Diese Vorurteile versperren bei den einen den Blick für
die Erkenntnis der dem christlichen Glauben entspringenden Motivation des Einsatzes
für die Dinge der Welt, während die anderen die "prophetische
Rolle" der Kirche nicht als normativ, sondern, orientiert vielleicht an
den alttestamentlichen Propheten, nur als eine Ausnahmeerscheinung in ihrem
Leben verstehen können. Die Kirchen reden und handeln prophetisch, "wenn
sie Situationen in der Welt wahrheitsgemäß beschreiben und, ausgehend
vom Evangelium, ehrliche Antworten darauf geben" (§ 29).
Das Missbehagen der Orthodoxen richtet sich nicht gegen das grundsätzliche
Aufgreifen wichtiger aktueller sozialer und ethischer Fragen, sondern gegen
eine auffällige Parallelität zwischen verschiedenen theologischen
Strömungen mit anderen ideologischen Systemen und Bewegungen, so dass die
Gefahr besteht, die Heilsgeschichte in ausschließlich historischer Dimension
zu sehen. Diese Verengung des theologischen Horizontes in der Historisierung
des Ewigen bedeutet die Erschöpfung des Gottesreiches in purer Geschichte.
Damit verfehlen aber die Kirchen ihre genuine, prophetische Funktion, indem
sie nicht die Gegenwart des Eschaton, des Kommens des Reiches Gottes in der
Welt verkünden, Rechenschaft über die Hoffnung geben, die sie erfüllt
(vgl. 1 Petr 3,15), sondern Programme entwerfen, die eine moralisch-historische
Besserung der Welt zum Ziel haben. Die Logik dieser Aktivität entspringt
nicht nur einer bestimmten ekklesialen Identität, sondern impliziert auch
ökumenische ekklesiologische Konsequenzen, denn sie verlangt doch neue,
d. h. ihrer Zielsetzung entsprechende Formen der perspektivischen Kirchenstruktur,
die auf dem Fundament einer historisch-ethischen Programmatik aufgebaut ist.
Im Kontext dieser Problematik erscheint mir - im Gegensatz zur Meinung der Vereinigung
"Plädoyer für eine ökumenische Zukunft" (epd-Dokumentation
50/2002, 21) - die Unterscheidung zwischen einer "echten 'Kirchenfrage'"
und der "Lobbyarbeit einer Interessengruppe" (§ 33) berechtigt.
Im Dickicht der Ideologien und Systeme können die Kirchen nicht als "auserwähltes
Geschlecht" (1 Petr 2,9) und "Licht der Welt" (Mt 5,14) ihren
Auftrag erfüllen, solange sie als eine Variante weltlicher Organisationen
erscheinen. Die Kirche bleibt sich selbst treu und wird gehört, wenn sie
zu den hilfesuchenden Menschen mit den Worten des Apostels Petrus sprechen kann:
"Silber und Gold besitze ich nicht, was ich aber habe, das gebe ich dir"
(Apg 3,6). Denn die Wahrhaftigkeit des Zeugnisses ist nicht durch die innere
Logik eines Systems garantiert, sondern durch ihren Bezug auf die kontinuierlich
gegenwärtige martyria Christi im "Volk Gottes", das er "aus
der Finsternis in sein wunderbares Licht gerufen hat" (1 Petr 2,9f.). Indem
die Kirchen die Vergegenwärtigung dieser martyria darstellen, können
sie auch vor der Welt auftreten und sagen: "Wir reden, was wir wissen,
und bezeugen, was wir gesehen haben" (Jo 3,11).
Im Kontext dieses ekklesiologischen Anliegens der orthodoxen Kirchen, das kein
konfessionelles Spezifikum sein dürfte, scheint mir die Kritik an den Ausführungen
der Sonderkommission über die Rolle des ÖRK bei sozialen und ethischen
Herausforderungen auf einem Missverständnis zu beruhen. Selbstkritisch
möchte ich, über den Abschlussbericht hinausgehend, der zu Recht mit
offensichtlichem Bezug auf eine falschverstandene Treue zu der "Vätertheologie"
bei der Begegnung ständig neu auftauchender Probleme hinweist, "für
die es in den Traditionen, Lehren und ethischen Positionen der Kirchen keine
direkt anwendbaren Modelle für eine ethische Beurteilung gibt" (§
31), zweierlei bemerken:
a) die orthodoxe Kirche sollte sich der Behandlung heikler Probleme wie z. B.
die Rechte der sogenannten sexuellen Minderheiten nicht verschließen und
sie tabuisieren, indem sie sie als nicht existent in den eigenen Reihen bezeichnet;
b) die Solidarität und Barmherzigkeit gebieten es, sich auch mit Fragen
vermeintlicher Minderheiten zu befassen, selbst wenn sie in der eigenen Familie
nicht bestünden, ohne allerdings die Sonderfälle zur Norm werden zu
lassen.
5. Liturgie als Anwendungsfall
der Ekklesiologie
Die ekklesiologische Spannung zwischen der orthodoxen Kirche und den Kirchen
der Reformation trat jedoch am deutlichsten zutage bei den heftigen evangelischen
Reaktionen auf die Differenzierung der Sonderkommission "zwischen 'konfessioneller'
und 'interkonfessioneller' gemeinsamer Andacht", zwischen Gottesdiensten
mit ekklesialer Qualität und gottesdienstlichen Versammlungen bzw. Andachten,
die keinen ekklesialen Status haben (§ 42). Damit wird eigentlich inhaltlich
kein neues Faktum geschaffen, sondern unmißverständlich auf ein Erbe
"jahrzehntelange[r] Erfahrungen mit gemeinsamer Andacht und geistlichem
Miteinanderteilen innerhalb des ÖRK" hingewiesen (§ 39). In diesem
Sinne haben schon immer zumindest die orthodoxen Kirchen ihre Teilnahme an sogenannten
ökumenischen Gottesdiensten verstanden, dass es sich nämlich nicht
um Gottesdienste ekklesialer Qualität bzw. liturgische Versammlungen einer
"Über-Kirche" handeln kann.
Die Empfehlung allerdings, auf den in der orthodoxen Terminologie missverständlichen
Terminus "ökumenischer Gottesdienst" zu verzichten (s. Anhang
A, § 2 u. 42), ist mutig, denn sie erweckt den falschen Eindruck eines
Rückschlags in der Ökumene, vor allem bei denjenigen, die Genf als
den ekklesialen Antipoden Roms betrachten. Für Bischöfin Margot Käßmann
"gab es eine Stimme der Kirchen auf Weltebene neben dem römischen
Katholizismus" (epd-Dokumentation 50/2002, 27). Da dies mit den Orthodoxen
als Mitstreiter reformatorischer Anliegen und Initiativen nicht geht, stellt
sich für sie die Frage: "Wie [die] Kirchen der Reformation dann auf
Weltebene eine Stimme haben wollen" (ebd. 47). In dieser Orientierung erblickt
auch Bischof Wolfgang Huber eine Perspektive, die der Mühe wert wäre:
"Wir brauchen jetzt ein handlungsfähiges und wahrnehmbares Organ für
die Gemeinschaft reformatorischer Kirchen auf Weltebene" (ebd. 46). Dies
wäre sehr zu begrüßen, wenn es auf einem ekklesiologisch verbindlichen
Fundament aufgebaut wäre.
Die Empfehlung bedeutet nicht, wie Kritiker es meinen, einen Rückschlag
in der Ökumene, sondern die Befreiung aus einer Illusion, die oft die Tragik
der Spaltung überdeckt, indem sie einen falschen Eindruck kirchlicher Gemeinschaft
vermittelt. Evangelische Bischöfe und Bischöfinnen, die sich brüskiert
fühlen, sollten sich nach der ekklesiologischen Qualität der ökumenischen
Gottesdienste fragen, bei denen sie anscheinend par cum pari, in gleicher Augenhöhe
mit Bischöfen der katholischen Kirche zusammenwirken, für die ihre
aus der Reformation hervorgegangenen kirchlichen Gemeinschaften "nicht
Kirchen im eigentlichen Sinn" sind, da sie "den gültigen Episkopat
und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen
Mysteriums nicht bewahrt haben" (Erklärung der Glaubenskongregation
"Dominus Iesus" vom 6. August 2000 § 17). Die orthodoxe Kirche
ist hier zurückhaltend und bemüht, Missverständnisse zu vermeiden.
Die direkt oder indirekt geäußerte Befürchtung, die vorgesehene
liturgische Regelung gehe auf die Weigerung der Orthodoxen zurück, die
evangelischen Kirchen und ihre Ämter als evangeliumsgemäß zu
akzeptieren, hat ihre Ursache in einer gewiss begründeten Empfindlichkeit,
die aber hier fehl am Platz ist. Die Einwände gegen die Bezeichnung "ökumenischer
Gottesdienst" sind die logische Konsequenz der Spaltung und nicht Ausdruck
einer ekklesiologischen Exklusivität. Denn selbst innerhalb der orthodoxen
Tradition gibt es Kirchen, wie z. B. die Russische Orthodoxe Kirche im Ausland,
mit denen die kanonischen orthodoxen Kirchen keine liturgische Gemeinschaft
haben. Dieser bedauerliche Zustand, der seine Ursachen in der Verfolgung der
Kirche durch die Bolschewiki hat, kann doch nicht heißen, dass die Auslandskirche
keine Kirche und ihre Ämter nichtig wären.
Die Sonderkommission verweist treffend auf die normative Bedeutung der Liturgie,
indem sie an die altkirchliche Formel lex orandi - lex credendi erinnert, die
in der orthodoxen Kirche ihr Gewicht behalten hat: "Was wir im Gottesdienst
sagen (lex orandi) ist von Bedeutung, weil es unsere gemeinsamen Glaubensüberzeugungen
zum Ausdruck bringt (lex credendi) " (Anhang A, § 33). Der Gottesdienst
der Kirche ist die Sprache ihres Glaubens. Daher manifestiert sich die Gemeinschaft
der orthodoxen Kirchen in ihrer Konzelebration, namentlich bei der gemeinsamen
Feier der Eucharistie.
Gottesdienst im orthodoxen Verständnis ist nicht privates Gebet, sondern
die Versammlung der Kirche, die Gottes Erlösungstat in Christus durch den
Heiligen Geist vergegenwärtigt. Diese Gabe der göttlichen Barmherzigkeit
verwirklicht sich im Leib Christi, d. h. in der Kirche, die eine ist. Gottesdienst
bedeutet Teilhabe an diesem Leib als Leben in der Wahrheit. Daher kann man nicht
Gottesdienst und Kirchengemeinschaft trennen. Das schließt allerdings
nicht das gemeinsame Gebet aus, das Menschen über alle konfessionellen
Unterschiede und Differenzen hinweg aufgrund ihrer gemeinsamen christlichen
Identität und Übereinstimmung in grundsätzlichen Inhalten des
Glaubens verbindet, so dass sie gemeinsam Gott lobpreisen und um Beistand bitten.
Diese "gemeinsame Andacht besteht aus Anbetung, Bekenntnis, Bittgebet,
Danksagung, Schriftlesung und Fürbitte für andere" (Anhang A,
§ 6). Inwiefern ein solches Andachtsverständnis, das die Elemente
des auch früher unter Beteiligung der Orthodoxen gefeierten Wortgottesdienstes
enthält, ein "Signal" sein kann, das Bischof Wolfgang Huber "betroffen
macht", "denn jetzt wird ökumenischen Gottesdiensten in aller
Form eine Absage erteilt" (epd-Dokumentation 50/2002, 46), lässt sich
liturgisch-theologisch nicht ergründen.
Die berechtigte Frage von Dagmar Heller: "Ist es möglich, dass da,
wo zwei oder drei zusammen beten ..., nicht auch irgendwie Kirche ist? "
(ebd. 8) führt in den Kern der Paradoxie unserer ekklesialen Existenz,
"denn wir treten gemeinsam vor Gott, ohne uns vorher voll miteinander versöhnt
zu haben" (Anhang A, § 7), obschon das Treten vor den Altar überhaupt
die Versöhnung voraussetzt (Mt 5,23). Diese Frage kann aus orthodoxer Sicht
konfessionell-dogmatisch nicht beantwortet, sondern pneumatologisch-oikonomisch
erklärt werden. Der Heilige Geist, der in jedem orthodoxen Gottesdienst
als "Tröster, Geist der Wahrheit, Allgegenwärtiger und Alleserfüllender"
angerufen wird und bei der Taufe eine de facto transkonfessionelle Eingliederung
in die Kirche bewirkt, das Getrennte zusammenfügt und zur Wahrheit führt
(Jo 16,13), begleitet die getrennten Kirchen, die kat'oikonomian zusammenkommen
und ihn anrufen, auf ihrem Weg zur Gemeinschaft. Diese Versammlung ist schon
"irgendwie Kirche", aber nicht die Kirche in ihrer sichtbaren Gestalt,
auf die wir hinarbeiten. Dieser pneumatologische Aspekt bzw. der epikletische
Charakter der Andacht, die im Vertrauen auf die Gegenwart des Heiligen Geistes
gefeiert wird, ist im Abschlußbericht der Sonderkommission leider nicht
herausgestellt worden. Dagegen hat sie zu Recht die ekklesiologische Bedeutung
der Taufe hervorgehoben, indem sie zu den "theologischen Kriterien"
für den Beitritt zum ÖRK anführt: "Die Kirche tauft im Namen
"des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes" und erkennt an,
dass die Kirchen die gegenseitige Anerkennung ihrer Taufe anstreben müssen"
(Anhang C, 3a 3).
Die Gegner jeglichen interkonfessionellen Gebets machen es sich allerdings zu
einfach, indem sie auf Kanones hinweisen, die in ihrem formalistischen Verständnis
eindeutig sind, denn sie verbieten nicht nur das Gebet mit Häretikern,
sondern auch das Betreten ihrer Kirchen wie auch ihnen das Betreten orthodoxer
Kirchen. Die Anwendung von solchen Kanones im Hinblick auf das Verhältnis
der orthodoxen Kirche zu den Kirchen, mit denen sie im Dialog steht, kommt einer
Verfälschung des Sinns dieser Kanones gleich und stellt eine eklatante
Mißdeutung der kanonischen Überlieferung überhaupt dar, denn
sie hatten den Schutz der Gläubigen vor den Angriffen der Häretiker
im Sinn und nicht die Verdammung von Menschen, die sich um die Einheit der Kirchen
mühen.
Die von der Sonderkommission erarbeitete Differenzierung hat den Orthodoxen
ermöglicht, von ihrer obengenannten Thessaloniki-Erklärung (§
13c) Abstand zu nehmen, denn sie hatten erklärt, dass sie "nicht an
ökumenischen Gottesdiensten, gemeinsamen Gebeten, Gottesdiensten und anderen
religiösen Zeremonien während der Versammlung [in Harare] teilnehmen"
wollten.
Das Gewitter von Thessaloniki hat zu einer Bereinigung geführt, die keinesfalls
einen ökumenischen Rückschlag bedeutet, sondern einen Fortschritt,
insofern sie die ekklesiologische Dimension des gemeinsamen Gebets von Kirchen
ins Bewusstsein gerufen hat, die ihre Bemühungen um die Wiederherstellung
der Gemeinschaft Gott überantworten. Daher erscheint mir auch der beschwichtigende
Hinweis, die Regelungen beträfen nur interkonfessionelle Gottesdienste
auf der Ebene des ÖRK; andere ökumenische Zusammenschlüsse wie
KEK und ACK blieben davon unberührt, fehl am Platz, denn er suggeriert
eine Abwertung der "interkonfessionellen gemeinsamen Andacht", die
in der Sache keine die Ökumene zurückwerfende Neuerung bedeutet. Insofern
wird sich nach meiner Einschätzung auch in Deutschland nichts ändern,
denn unsere Kirchen feiern de facto diese Andachten, auch wenn sie nomine tenus
als ökumenische Gottesdienste bekannt sind. Für Deutschland sehe ich
aber nicht die Notwendigkeit, uns der Terminologie Genfs anzupassen. Allerdings
erliegt Bischöfin Margot Käßmann einer Illusion, wenn sie sich
in Genf verabschiedet und sagt: "Ich fahre zurück nach Hannover; dort
kann ich ökumenische Gottesdienste mit Orthodoxen und Katholiken feiern"
(epd-Dokumentation 50/2002, 47), denn sie feiert Wortgottesdienste, die in der
Genfer Terminologie "interkonfessionelle gemeinsame Andachten" genannt
werden.
6. Synodalität
statt Parlamentarismus
Der ekklesialen Vielfalt und Identität der Mitgliedskirchen trägt
auch das Konsensverfahren Rechnung, das die Entscheidungsfindung aus dem polarisierenden
Mehrheitssystem in ein dialogisches Prozedere überleitet. Es wird der Versuch
unternommen, auf der Grundlage der Paulinischen Leib-Typologie ökumenische
Arbeitsformen zu entwickeln, die "so weit wie möglich Spiegelbild
des Wesens der Kirche" sind (Anhang B, § 35). Dieses legitime Anliegen
verkennen diejenigen, die empört fragen: "Wo bleibt der Mut zur offenen
Streitkultur?" Was ist das aber für eine Kultur, die im Namen einer
Stimmenmehrheit eine substantielle bzw. zahlenmäßige Mehrheit majorisiert,
so dass die Stimme des ÖRK schließlich die Meinung einer bestimmten
Minderheit widerspiegelt? Es ist ohnehin etwas paradox, in diesem Zusammenhang
von den orthodoxen Kirchen als Minderheit zu reden, obwohl sie in Bezug auf
die Zahl der Gläubigen fast genauso stark sind wie alle im ÖRK vertretenen
protestantischen Denominationen zusammen. Die zwanzig orthodoxen Kirchen bilden
eine merkwürdige "Minderheit", eben ca. 6% unter den rund 340
Mitgliedskirchen des Rates.
Doch unabhängig von der unverhältnismäßigen Repräsentation
orthodoxer und evangelischer Kirchen, die sich im Leben des ÖRK widerspiegelt,
geht es darum, dass die Wahrheit nicht das Ergebnis einer Abstimmung ist, sondern
die in einem dialogischen Prozess unter dem Beistand des Heiligen Geistes gewonnene
Erkenntnis, so dass die Versammlung, die um Lösungen von Problemen ringt,
wie die Urgemeinde in ihrem "Apostelkonzil" am Ende sagen kann: "Vom
Heiligen Geist und uns ist als richtig entschieden ... " (Apg 15,28).
Das Insistieren auf Beschlüssen, die nicht konsensfähig sind, basiert
auf einer trügerischen Sicherheit bzw. Denkweise, einer Art notariellen
Mentalität, die Goethe meisterhaft in seinem Faust als Gespräch zwischen
Mephistopheles und einem Schüler karikiert:
"Mephistopheles. Nachher, vor allen andern Sachen,
Müsst Ihr Euch an die Metaphysik machen!
Da seht, dass Ihr tiefsinnig fasst,
Was in des Menschen Hirn nicht passt;
Für was drein geht und nicht drein geht,
Ein prächtig Wort zu Diensten steht ...
Habt Euch vorher wohl präpariert,
Paragraphos wohl einstudiert,
Damit Ihr nachher besser seht,
Dass er nichts sagt, als was im Buche steht;
Doch Euch des Schreibens ja befleißt,
Als diktiert Euch der Heilig Geist!
Schüler. Das sollt Ihr mir nicht zweimal sagen!
Ich denke mir, wie viel es nützt;
Denn, was man schwarz auf weiß besitzt,
Kann man getrost nach Hause tragen. " (V. 1948-1967)
Wenn der Rezeptionsprozess selbst bei Konsenspapieren auf Schwierigkeiten stößt,
was kann man von Beschlüssen erwarten, die schon in den Gremien nicht konsensfähig
sind! Frustrierte Teilnehmer würden gewiss nicht in der eigenen Kirche
als Anwälte von Ansichten auftreten, die sie nicht gutheißen konnten.
Das geduldige Aufeinanderhören schafft Gemeinschaft, die Konfrontation
meidet und Verständigungsbereitschaft wachsen lässt.
Wer, wie Kritiker des Abschlussberichts, sich einen starken ÖRK wünscht,
müsste eigentlich das Konsensmodell befürworten, denn Erklärungen,
Resolutionen und Aktionen bekämen mehr Gewicht, wenn sie von allen Kirchen
getragen würden bzw. bekannt wäre, wer sie trägt. Sicherlich
werden weniger Beschlüsse gefasst, aber dafür um so mehr verbindlich
und rezeptionsfähig.
Die Erfahrungen der orthodoxen Kirche auf ihrem Weg zu ihrem Heiligen und Großen
Konzil bestätigen den Kritikern der Konsensmethode, dass sie wichtige Beschlüsse
verhindert und den Entscheidungsprozeß verlängert. Einige meinen
sogar, gerade in diesem Verfahren bzw. im Mangel einer verbindlichen Autorität
liege der Grund dafür, dass die Einberufung dieses Konzils weiterhin offen
ist. Doch unabhängig davon, dass das Konzil weder ein Papstkollektiv, wie
es die orthodoxe Schuldogmatik infolge ihrer Auseinandersetzung mit Verbindlichkeitsnormen
der Kirchen des Westens darstellt, noch ein Deus ex Machina ist, sind die Panorthodoxen
Konferenzen Ausdruck einer gelebten Konziliarität als sichtbare Gestalt
der sakramentalen Gemeinschaft der orthodoxen Kirchen. Das zählt und ist
Konzilsbeschlüssen vorzuziehen, die nicht den Konsens der Kirche widerspiegeln.
Auch hier gilt die Aufforderung des Mephistopheles: "Doch wählt mir
eine Fakultät! " (V. 1968). In der Abneigung des Schülers "zur
Rechtsgelehrsamkeit" und Zuneigung zur Theologie - "Fast möchte
ich nun Theologie studieren" (V. 1982) - lässt sich der Sonderweg
theologisch-ekklesialer Prozesse erkennen, die keine Kopie gesellschaftlicher
Normen und Regelungen sein können.
Daher bedeutet auch der Hinweis der Sonderkommission auf "das orthodoxe
Prinzip der oikonomia" (Anhang B, § 7 u. 20) ein Missverständnis,
das auf seine in der orthodoxen Theologie geläufige Zuordnung in den Bereich
der Kirchenordnung zurückgeht. Denn abgesehen davon, dass die These nicht
stimmt, die oikonomia sei "geschichtlich gesehen, auch primär auf
die Sakramente angewendet worden" (ebd. 7), geht es bei ihr um die Nachahmung
der göttlichen oikonomia als pastorales Prinzip der Freiheit und Barmherzigkeit.
Die oikonomia ist in ihrer Anwendung situativ und lässt sich grundsätzlich
nicht in Verbindung zu einem Ordnungssystem bringen. Darüber hinaus halte
ich es für wenig hilfreich, Altkatholiken, Anglikaner und Protestanten
mit einem Prinzip zu konfrontieren, das die Kirchen lateinischer Tradition nie
gekannt haben und das in deren Sicht zu dem führt, was man das "Chaos"
in der Orthodoxie nennt.
Wollte man dem Oikonomia-Denken eine geringe Chance einräumen, hätte
man die Zusammenarbeit nicht so stark reglementieren dürfen, im Interesse
der Konsensfindung nicht den "Ständigen Ausschuss zur orthodoxen Mitarbeit
im ÖRK" (§ 50) befürwortet, der institutionell zu einem
Übel werden könnte, das die Konsensmethode beseitigen will: die Polarisierung.
Von einer stärkeren, qualitativen Mitarbeit der Orthodoxen in den Gremien
des ÖRK und im Genfer Stab hielte ich mehr als "vom Prinzip der paritätischen
Vertretung" (§ 51), das in sich die Gefahr birgt, die Kirchen in Schützengräben
zurückzudrängen.
Man sollte Strukturen vermeiden, die der Bildung konfessioneller Blöcke
Vorschub leisten und überlieferte Klischees stärken. Die dem Papier
zugrunde liegende Gegenüberstellung Protestanten - Orthodoxe entspricht
nicht der ekklesialen Realität. Dass die evangelischen Kirchen weder organisatorisch
noch ekklesiologisch noch theologisch ein uniformer Block sind, dürfte
hinlänglich bekannt sein. Dies gilt aber, wenn auch nicht im selben Umfang,
auch für die orthodoxen Kirchen. Die konfessionelle Fixierung von Konfliktlinien
hemmt den Dialog, den freimütigen Gedankenaustausch und das Wachsen der
Gemeinschaft, die konfessionelle Limes abbaut.
7. Kriterien der Mitgliedschaft
im ÖRK
Die herausgeforderte ekklesiologische Selbstbesinnung, die sich wie ein roter
Faden durch den Abschlußbericht der Sonderkommission zieht, ist auch in
dem letzten Themenbereich erkennbar, der Fragen der Mitgliedschaft und Vertretung
in der Gemeinschaft des ÖRK gewidmet ist. Die strukturelle Heterogenität
der Mitgliedskirchen, die auch zum Teil die arithmetische Asymmetrie bedingt,
wird in dem weitgefassten Kirchenbegriff deutlich, der "auch eine Vereinigung,
eine Konvention oder eine Föderation autonomer Kirchen" bedeutet (Anhang
C, Präambel). Die theologischen Kriterien (ebd. 3a), die auf die Basisformel
des ÖRK (Artikel III der Verfassung) rekurrieren, bieten einen soliden
Rahmen gemeinsamer ekklesiologischer Identität, mit dem auch die organisatorischen
Kriterien (ebd. b) korrespondieren. Die nachdrückliche Aufforderung der
Sonderkommission und der Studiengruppe für Fragen der Mitgliedschaft an
die Kirchen, "sich zum Zwecke ihrer Mitgliedschaft im ÖRK auf östlicher
Ebene oder in konfessionellen Gruppen zusammenzuschließen" (§
58), betrifft nicht nur die Effektivität der Arbeit des ÖRK, sondern
auch die Pflege der Kirchengemeinschaft innerhalb konfessioneller Kirchenfamilien
und vor Ort. Die ausufernde Zahl der Mitgliedskirchen dokumentiert zwar den
repräsentativen Charakter des ÖRK, stärkt allerdings nicht seine
Verbindlichkeit als loser Zusammenschluss einer zersplitterten Christenheit.
Ein Blick in die Liste der Mitgliedskirchen der Bundes-ACK genügt, um sich
mikrokosmisch die Problematik der Spannung zwischen denominationaler Repräsentation
und kirchlicher Verbindlichkeit auf der Ebene des ÖRK vorzustellen.
Dieser Zustand, den m.E. auch die Verdoppelung der Mindestzahl (von 25.000 auf
50.000) der Mitglieder einer Kirche für ihre Aufnahme in den ÖRK (Anhang
C, b 3) nicht gravierend ändern wird, ist nicht ermutigend für die
katholische Kirche, die einladende Möglichkeit des neu eingeführten
Status der assoziierten Mitgliedschaft (§ 55) wahrzunehmen bzw. ihre Zusammenarbeit
mit dem ÖRK zu intensivieren. Andererseits haben vor allem die orthodoxen
Kirchen trotz ihres antipäpstlichen Affekts dafür gesorgt, dass Genf
sich nicht zum ekklesiologischen Antipoden Roms entwickelt hat. Die ekklesiologischen
Grundsätze, die zu einer Neugestaltung des ÖRK geführt haben,
dürften Rom entgegenkommen, da sie die obenerwähnte Toronto-Erklärung
im Leben des ÖRK umsetzen.
8. Ein Sieg der ökumenischen
Vernunft
Der in Deutschland verbreitete Eindruck, die Orthodoxen hätten sich auf
der Gesamtlinie durchgesetzt, erweist sich bei einem Vergleich des Abschlussberichtes
der Sonderkommission mit orthodoxen Deklarationen wie der obenerwähnten
Thessaloniki-Erklärung als falsch. Im Unterschied zu den am lautesten angestimmten
Klageliedern in Deutschland habe ich keine Siegesfanfaren in traditionell orthodoxen
Ländern gehört, in denen es schwierig werden dürfte, die Kritiker
der Ökumene mit den Vorschlägen der Sonderkommission umzustimmen.
Denn die Kräfte, die sich im Vorfeld von Harare durchgesetzt hatten, werden
nun die Hürde, die sie für den Übergang in eine neue ÖRK-Welt
aufgestellt hatten, gestützt wiederfinden.
Die Heftigkeit der Reaktion im deutschen Protestantismus könnte man vielleicht
mit dem starken ökumenischen Engagement erklären, das sich auch darin
dokumentiert, dass die Mitgliedskirchen der EKD 34% des Haushalts des rund 340
Mitgliedskirchen aus über 100 Ländern umfassenden ÖRK finanzieren.
Damit ist ein empfindlicher Komplex berührt, der besondere Sensibilität
fordert. Orthodoxe Kirchen, die insgesamt ohnehin nicht zu den Zahlmeistern
des ÖRK gehören, haben über Jahrzehnte vom Rat finanziell profitiert.
Dieser biblische Ausdruck der Koinonia von Mazedonien und Adaia "für
die Armen unter den Heiligen in Jerusalem" (Röm 15,26) gerät
ins Wanken, wenn die Gemeinschaft schwindet. Zugespitzt lauten nun die Unmutsstimmen:
"Wenn die Orthodoxen mehr Macht haben, müssen sie auch mehr bezahlen!
" Dieser dingliche Realismus, der sich nach dem marktwirtschaftlichen Prinzip
"wer bestellt, der bezahlt" richtet und geistige Werte in Beziehung
zu materiellen setzt, denkt in der Tat in Machtkategorien, die - wie wir gerade
auf der Ebene der Weltpolitik erfahren - nach eigenen Kriterien geistige Werte
definieren. Die in der Entstehung und Geschichte des ÖRK begründete
ökonomische Asymmetrie der Genfer Organisation darf gewiss nicht hingenommen
werden. Allerdings wäre es illusorisch, zu erwarten, dass osteuropäische
oder palästinensische orthodoxe Kirchen einen westeuropäischen Standard
finanzieren würden.
Menschen, die sich zusammenschließen in geistigen Bewegungen, wie die
ökumenische, und auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten, sollten der Versuchung
des Fleisches widerstehen, Machtkonstellationen zu konstruieren. Daher halte
ich für verfehlt auch die an die orthodoxen Kirchen gerichtete Empfehlung,
"darüber nach[zu]-denken, ob sie im Zentralausschuß 2002 keinen
Pyrrhus-Sieg errungen haben" (K. Rüdiger Durth, Die schwere Krise
des ÖRK, in KNA-ÖKI 39/2002, 7). Der "Sieg" gehört
der ökumenischen Vernunft und Besonnenheit, die den Abschlussbericht der
Sonderkommission auszeichnen. Er ist Ausdruck des partnerschaftlichen Bemühens,
im Geist des gegenseitigen Respekts Probleme anzugehen und Lösungen zu
suchen, die einer kostbaren, gemeinsamen Sache dienen. Die Gefahr eines "Pyrrhus-Sieges"
bestünde in der Tat, wenn die Kräfte die Oberhand gewinnen, die nicht
bereit wären, im dialogisch-partnerschaftlichen Geist der Sonderkommission
einen neuen Anfang zu wagen, sondern wie Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter
dazu aufrufen: "Alle Kräfte sollen sich darauf konzentrieren, ...
die vorgelegten Beschlüsse zu verändern" (epd-Dokumentation 50/2002,
18).
Fairness und ökumenische Vernunft gebieten es, den Vorschlägen eine
Chance zu geben, denn sie eröffnen eine verheißungsvolle Vision,
indem sie einen grundlegenden Beitrag zur Verwirklichung einer "der Hauptaufgaben
des ÖRK" leisten, "den Kirchen zu ermöglichen, voneinander
zu lernen, ihre Gemeinschaft zu vertiefen und besser für ihre Sendung ausgerüstet
zu sein" (Anhang B, § 16).
_________________
Der vollständige Text des Abschlussberichtes der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK ist veröffentlicht u.a. in: Orthodoxie Aktuell, 9-10/2002, 20-54.
Zur Problematik Orthodoxie - Heterodoxie, Ökumene und Verbindlichkeit der Tradition und der Kanones in der orthodoxen Kirche s. die entsprechenden Kapitel bei A. Kallis, Das hätte ich gerne gewußt. 100 Fragen an einen orthodoxen Theologen, Münster 2003.
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